Zweite Beteiligungsrunde zu Sanierungsgebieten in Gladbach und Rheydt
Obere Hindenburgstraße/ Waldhausener Straße
Werner-Gilles-Straße 20-32 (Maria-Lenssen-Berufskolleg) 30. Oktober 2024 17 – 19 Uhr Abteistraße 27...
Vorbereitende Untersuchung
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Das Sanierungsrecht wird im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen angewendet. Das sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung sogenannter städtebaulicher Missstände (siehe Erläuterungen weiter unten) wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (§§ 136 - 164b BauGB). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen stellen ein hoheitliches Satzungsinstrument dar, das durch Genehmigungsvorbehalte und besondere sanierungsrechtliche Vorschriften Einfluss auf Entwicklungen auf privaten Grundstücken und in Gebäuden nehmen kann, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. Die Eingriffsrechte gehen dabei über die Möglichkeiten des Allgemeinen Städtebaurechts (z.B. Bauleitplanung) hinaus, aber sind auf die Dauer des Sanierungsverfahrens und den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets begrenzt.
Vorbereitende Untersuchung Gladbach
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss gefasst, eine vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Bereich „Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße“ einzuleiten.
Mit den vorbereitenden Untersuchungen in den beiden Gebieten „Rheydt Zentrum“ und „Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße“ wurde das Planungsbüro StadtGUUT GmbH aus Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro stadtraumkonzept GmbH aus Dortmund, beauftragt.
Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier:
Gladbach – Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße zwischen Aachener Straße, Viersener Straße, Straße Am Minto, Abteistraße, Balderichstraße, Karmannstraße und Sternstraße
Vorbereitende Untersuchung Rheydt
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss gefasst, eine vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Bereich „Rheydt Zentrum“ einzuleiten.
Mit den vorbereitenden Untersuchungen in den beiden Gebieten „Rheydt Zentrum“ und „Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße“ wurde das Planungsbüro StadtGUUT GmbH aus Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro stadtraumkonzept GmbH aus Dortmund, beauftragt.
Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier:
Rheydt - Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich Rheydt Zentrum zwischen Mühlenstraße, Limitenstraße, Stresemannstraße, Moses-Stern-Straße und Wilhelm-Schiffer-Straße