Anträge zur Aktiven Mitwirkung können bis zum 31.05. eingereicht werden!

Projektstände der Maßnahmen

Erklärung der Umsetzungsphasen

  • Leistungsphase 1 (LP1) – Grundlagenermittlung

    In der Leistungsphase 1 fordert die HOAI die Grundlagenermittlung. Für Architekten und Bauingenieure bedeutet dies auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers die Aufgabenstellung zu klären. Im Detail gehören dazu folgende Aspekte:

    • Ortsbesichtigung

    • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

    • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

    • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

  • Leistungsphase 2 (LP2) – Vorplanung

    Bei der HOAI Leistungsphase 2 für Architektur geht es um die Vorplanung des Bauprojekts. Es müssen die Grundlagen analysiert und mit den Leistungen der fachlich an der Planung beteiligten Personen abgestimmt werden. Folgende Aspekte sind Architektenleistung in dieser Phase:

    • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte

    • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts

    • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen

    • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

    • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

    • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

    • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs

    • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

  • Leistungsphase 3 (LP3) – Entwurfsplanung

    In der Leistungsphase 3 nach HOAI muss die Entwurfsplanung erarbeitet werden. Hierbei müssen die Vorplanung, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten berücksichtigt werden.


  • Leistungsphase 4 (LP4) – Genehmigungsplanung

    In der Genehmigungsplanung, der Leistungsphase 4 nach HOAI, werden Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen erarbeitet bzw.  zusammengestellt. Darüber hinaus werden die Vorlagen eingereicht und Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen ergänzt und angepasst.


  • Leistungsphase 5 (LP5) – Ausführungsplanung

    An die Genehmigungsplanung schließt sich die Ausführungsplanung an. In dieser Phase werden alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben textlich und zeichnerisch erarbeitet.


  • Leistungsphase 6 (LP6) – Vorbereitung der Vergabe

    In der HOAI Leistungsphase 6 wird die Vergabe vorbereitet. Im Detail bedeutet dies für Architekten bzw. Ingenieure, dass folgende Leistungen zu erbringen sind:

    • Aufstellen eines Vergabeterminplans

    • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge an der Planung fachlich Beteiligten

    • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

    • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse

    • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

    • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

  • Leistungsphase 7 (LP7) – Mitwirkung bei der Vergabe

    Wurden Architekturbüro mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt, schließt sich in der Leistungsphase 7 die Mitwirkung bei der Vergabe an. In dieser Phase geht es laut Honorarordnung um die Koordination der Vergaben, das Einholen und Prüfen von Angeboten, das Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse und letztlich auch um die Mitwirkung bei der Auftragserteilung.


  • Leistungsphase 8 (LP8) – Objektüberwachung

    In der Leistungsphase 8 findet die Bauüberwachung durch den Architekten bzw. Bauingenieur statt. In dieser vorletzten Phase werden Ihnen als Architekt eine Reihe an wichtigen Aufgaben übertragen.


  • Leistungsphase 9 (LP9) – Objektbetreuung und Dokumentation

    In der letzten Phase, der Leistungsphase 9, wird Ihnen als Architekt oder Bauingenieur die Objektbetreuung und Dokumentation übertragen. Es geht darum, innerhalb Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche eventuelle Mängel festzustellen. Weist das Objekt Mängel auf, müssen diese bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung beseitigt werden.


Was ist mg-act?

mg-act.de ist die städtische Internetseite für Jugendliche in Mönchengladbach.
Hier veröffentlichen Jugendliche ihre eigenen Text-, Hör- und Videobeiträge über alles, was sie interessiert. Außerdem kündigen wir Veranstaltungen und Workshops an, zeigen, wo was los ist und bieten Infos zum Leben im Netz und in der Stadt. Mitmachen? Aber bitte unbedingt!