Für die Innenstadt Mönchengladbach und den Innenstadtkern Rheydt gibt es Gestaltungsrichtlinien, um die Aufenthaltsqualität innerhalb des Gebiets zu steigern und ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zu fördern.
Die Richtlinien dienen dazu, die Nutzung des öffentlichen Raumes in der Stadt Mönchengladbach so zu regeln, dass Barrierefreiheit, Ordnung, Sicherheit und Schutz des öffentlichen Raums dauerhaft gewährleistet sind und Allen zur Verfügung steht.
Die aktuellen Gestaltungsrichtlinien gibt es hier.
In seiner Sitzung am 19.05.2021 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach die Verwaltung beauftragt, die „Gestaltungsrichtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Innenstadt von Mönchengladbach und im Innenstadtkern Rheydt“ (kurz: Gestaltungsrichtlinien) zu überarbeiten und vorab ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Am 23.08.2021 um 18 Uhr findet hierzu eine Online-Auftaktveranstaltung statt, in der die Öffentlichkeit über die Ziele der Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien informiert wird und die Möglichkeit zu Anregungen und Austausch zu den geltenden Regelwerken besteht. Hierzu sind alle Interessierte und Betroffene herzlich eingeladen.
„Wir möchten mit der Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien dem Handel und der Gastronomie zukünftig einen größeren Gestaltungsspielraum einräumen und gleichzeitig den Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Schutz und die Ordnung des öffentlichen Raumes und den Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht werden“ so Stadtdirektor und Technischer Beigeordnete Dr. Bonin. „Auch haben wir das Ziel, die Überarbeitung im Sinne der Planungssicherheit für Händler und Gastronomen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie zügig voranzutreiben.“
Hier geht es zu der Veranstaltung!
Nach der Veranstaltung haben Gastronomen, Einzelhändler und betroffene oder interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bis zum 06.09.2021 an einer Onlinebeteiligung teilzunehmen. Hier können Anregungen und Vorschläge abgegeben werden, die dann die Grundlage für die Überarbeitung der Richtlinien bilden.