Das Gebiet rund um den Mönchengladbacher Bahnhofsvorplatz ist ein wichtiger Ort: Es ist ein Ort zum Wohnen und Arbeiten mitten in der Stadt. Menschen, die am Hauptbahnhof ankommen, machen sich hier ein erstes Bild von Mönchengladbach. Daher sollte das Gebiet eigentlich besonders attraktiv sein und die Menschen willkommen heißen. Stattdessen sieht man das seit langem leerstehende Haus Westland sowie viele Wohn- und Geschäftshäuser in teils schlechtem Zustand. Leere Ladenlokale, baulich heruntergekommene Gebäude und wenig gepflegte Höfe und öffentliche Flächen prägen das Bild. Daher hat die Stadt Mönchengladbach beschlossen, in diesem Bereich sogenannte „vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB durchzuführen.
Mit dieser Untersuchung möchte die Stadt überprüfen, ob bzw. in welchem Ausmaß im Gebiet wesentliche bauliche und funktionale Mängel vorzufinden sind. Auf dieser Grundlage könnte die Stadt dann Maßnahmen zur Sanierung beschließen, mit denen das Gebiet in einen besseren baulichen und funktionalen Zustand gebracht werden kann. Weitere Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen finden Sie auf der Website der Stadt Mönchengladbach unter dem Stichwort Städtebauliche Sanierung.
Als Gewerbetreibender/ Gewerbetreibende haben Sie wertvolles Wissen zu dem Zustand Ihrer Gewerbeeinheit / Ihres Ladenlokals und der Situation in Ihrem Umfeld. Daher möchten wir Sie gerne dazu befragen, wie zufrieden Sie mit Ihrem Gewerbestandort und mit Ihrem Umfeld sind. Die Ergebnisse der Befragung sind ein Baustein, um das Gebiet „Nördliches Bahnhofsumfeld“ zu bewerten und geben wichtige Hinweise auf den Zustand der Gebäude „hinter der Fassade“.
Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) werden im Auftrag der Stadt Mönchengladbach durch die beiden Büros STADTGUUT aus Bochum und STADTRAUMKONZEPT aus Dortmund durchgeführt.
Hinweise:
- Die Befragung ist anonym. In der Auswertung werden keine personenbezogenen Daten verwendet, die Rückschlüsse auf Ihre Identität erlauben.
- Diese Befragung richtet sich an alle Gewerbetreibenden. Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer werden in einer separaten Befragung beteiligt.
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt und dienen nur den Zwecken und Zielen der Sanierungsmaßnahme im Untersuchungsgebiet „Nördliches Bahnhofsumfeld“. Die Weitergabe der Daten richtet sich nach § 138 Abs. 2 BauGB. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes oder falls kein Sanierungsgebiet zustande kommt, werden die erhobenen Daten gelöscht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website www.stadtraumkonzept.de.
- Die Befragung endet am 10. Juni 2026.


